Was ist blendung (strafe)?

Blendung ist eine Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 226 StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Die Straftat der Blendung besteht darin, absichtlich und unbefugt einen anderen Menschen mit Hilfe eines Lichts oder eines anderen Gegenstandes in einer Weise zu blenden, dass dieser dadurch an der Ausübung seiner körperlichen Funktionen gehindert wird oder erheblich gestört wird. Dabei muss die Blendung in der Absicht erfolgen, dem Betroffenen Schmerzen zuzufügen oder eine körperliche Beeinträchtigung herbeizuführen.

Die Strafbarkeit wegen Blendung setzt voraus, dass die Tat absichtlich begangen wird. Eine fahrlässige Blendung ist nicht strafbar.

Blendung kann in verschiedenen Situationen vorkommen, wie beispielsweise durch den Einsatz von Laserpointern, starken Scheinwerfern, Blitzlichtern oder anderen starken Lichtquellen. Auch das gezielte Blenden von Autofahrern durch das Einschalten von Fernlicht, um diese zu irritieren oder zu gefährden, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Blendung kann je nach Schwere der Tat als Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder schwere Körperverletzung gewertet werden, wenn dem Opfer durch die Blendung schwere gesundheitliche Schäden zugefügt werden.

Da es sich um eine Straftat handelt, sollten Betroffene einer Blendung umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, damit Ermittlungen aufgenommen werden können.

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